AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 28.05.2026

1. Geltungsbereich

1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte  der Werbeagentur Mediendesign & Werbefotografie, Andrea Zettl, nachstehend „natürlichwerben“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend „Kunde“ genannt.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Alle zwischen der Agentur und dem Kunden zur Auftragsausführung getroffenen Vereinbarungen können schriftlich sowohl auch mündlich vereinbart werden.

2. Vertragsgegenstand

Natürlichwerben erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Mediendesign und Werbefotografie mit entsprechender Beratung und Konzeption. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von natürlichwerben.

3. Vertragsbestandteile und Änderungen eines Projektvertrags

3.1 Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden der Agentur auszuhändigende Briefing. Teilt der Kunde das Briefing der Agentur mündlich oder fernmündlich mit, so erstellt die Agentur über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing und übergibt dieses dem Kunden. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihm nicht ausdrücklich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird die Agentur den Kunden im Rahmen der Übergabe hinweisen.
3.2 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Änderungswünsche des Kunden wirken sich auf den Vertragsgegenstand nur soweit aus, wie der Auftraggeber diese schriftlich mitteilt und der Anbieter dem Auftraggeber die Ausführung der Änderungswünsche ausdrücklich bestätigt. Etwaige Mehrkosten infolge der Änderungen/Ergänzungen trägt der Kunde.
3.3 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen natürlichwerben, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

4. Leistungserbringung, Lieferung

4.1 natürlichwerben ist stets berechtigt, die Leistungserbringung durch andere Unternehmen und Personen (alle im Folgenden „Erfüllungsgehilfen“ genannt) ausführen zu lassen. Dies gilt auch, wenn im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen oder anderer Vertragsunterlagen nur die Agentur als Leistender genannt sein sollte.
4.2 natürlichwerben ist zu Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.

5. Urheber- und Nutzungsrechte

5.1 natürlichwerben überträgt mit Eingang der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von natürlichwerben im Rahmen des Auftrages gefertigten Arbeiten. Soweit nicht anders vereinbart, räumt natürlichwerben dem Kunden mit Eingang der vollständigen Bezahlung alle für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Nutzungsrechte ein. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers ruhen diese Nutzungsrechte. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei natürlichwerben.
5.2 Die im Rahmen des Auftrages durch natürlichwerben erbrachten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
5.3 natürlichwerben darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen natürlichwerben und Kunde ausgeschlossen werden.
5.4 Die Arbeiten von natürlichwerben dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig.
5.5 Die Weiterübertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht ausdrücklich vertraglich geregelt, bedürfen einer gesonderten Einwilligung von natürlichwerben.
5.6 Über den Umfang der Nutzung steht natürlichwerben ein Auskunftsanspruch zu. 

6. Vergütung

6.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
6.2 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann natürlichwerben dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von natürlichwerben verfügbar sein.
6.3 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden natürlichwerben alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und natürlichwerben wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
6.4 Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
6.5 Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

7. Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde stellt natürlichwerben alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von natürlichwerben sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.
7.2 Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit natürlichwerben erteilen.
7.3 Der Kunde verpflichtet sich erhaltene Korrekturabzüge auf Schreibweise, sachlichen Inhalt, Vereinbarungen in Bildverarbeitung und Farbverbindlichkeiten zu prüfen. Nach erteilter Druckfreigabe von betreffenden Projektbestandteilen können keine Reklamationen erhoben werden.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch natürlichwerben erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. natürlichwerben ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt natürlichwerben von Ansprüchen Dritter frei, wenn natürlichwerben auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch natürlichwerben beim Kunden hat unverzüglich nach bekanntwerden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet natürlichwerben für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit natürlichwerben die Kosten hierfür der Kunde.
8.2 natürlichwerben haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. natürlichwerben haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Fotos, Konzeptionen und Entwürfe.
8.3 natürlichwerben haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

9. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von natürlichwerben angefertigt werden, verbleiben bei natürlichwerben. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Natürlichwerben schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

10. Media-Planung und Media-Durchführung

10.1 Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt natürlichwerben nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet natürlichwerben dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
10.2 natürlichwerben verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zugeben.
10.3 Bei umfangreichen Media-Leistungen ist natürlichwerben nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet natürlichwerben nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen natürlichwerben entsteht dadurch nicht.

11. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
12.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Adorf.
12.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Adorf, 28.05.2026